Aufgeschlagener Reisepass mit Einreisestempeln, rechts der Schriftzug Work Visa
Ein Reisepass mit Einreisestempeln: das Dokument, das jeder Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Land vor dem Umzug nach Spanien richtig vorbereiten muss.

Arbeitsvisum für Spanien: welche Genehmigung 2026 zu Ihnen passt

Aktualisiert am 2. November 20268 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort für Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Sie brauchen kein Arbeitsvisum für Spanien. Wer dagegen aus einem Nicht-EU-Land kommt, etwa als Partner, Mitarbeiter oder Gründer, kann nicht einfach einfliegen und loslegen. Welches Arbeitsvisum für Spanien dann das richtige ist, hängt davon ab, ob Sie ein Jobangebot haben, selbstständig sind, remote arbeiten oder von Ihrem Arbeitgeber versetzt werden. Hier stehen die sieben wichtigsten Wege, was jeder verlangt und wie der Antrag abläuft.

Die 30-Sekunden-Version

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige brauchen kein Visum. Alle anderen benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, bevor sie zu arbeiten beginnen. Die wichtigsten Wege sind das reguläre Arbeitsvisum (Jobangebot, 1 Jahr, danach Verlängerung bis zu 4 Jahren), die Genehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte, die Blaue Karte EU (2026 etwa 41.356 € brutto im Jahr), die konzerninterne Entsendung, das Visum für Selbstständige, das Digital-Nomad-Visum (2026 mindestens 2.849 € im Monat) und das Saisonarbeitsvisum. Beschleunigte Verfahren über die Einheit für Großunternehmen (UGE) werden in rund 20 Werktagen entschieden. Jede Genehmigung mit Arbeitserlaubnis zählt für die 5 Jahre, die für den langfristigen Aufenthalt nötig sind.

Wer braucht ein Arbeitsvisum für Spanien?

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige können in Spanien ohne Visum arbeiten. Bleiben Sie länger als 90 Tage, müssen Sie sich trotzdem als Einwohner registrieren, Ihre NIE besorgen und sich im Melderegister eintragen (empadronamiento). Das brauchen Sie auch für den Zugang zur Gesundheitsversorgung und zur Sozialversicherung.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern brauchen eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, bevor sie eine Stelle antreten, ein Unternehmen führen oder von Spanien aus remote arbeiten. Arbeiten mit einem Touristenstatus ist nicht erlaubt und kann spätere Anträge belasten.

Für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Dieser Ratgeber betrifft Sie vor allem dann, wenn Ihr Partner, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Familie eine Staatsangehörigkeit außerhalb von EU, EWR und Schweiz haben. Sie selbst melden sich in Spanien an, besorgen die NIE und tragen sich ins Melderegister ein, brauchen aber kein Visum. Sind Sie Rentner und arbeiten nicht, ist ebenfalls kein Arbeitsvisum nötig. Klären Sie vor dem Wegzug, wie sich die Abmeldung im Heimatland und Ihre Steuerpflicht ändern, am besten mit einem Steuerberater, der beide Länder kennt.

Die wichtigsten spanischen Arbeitsvisa im Vergleich

Visum Am besten für Anfängliche Dauer Zentrale Voraussetzung
Reguläres Arbeitsvisum Angestellte mit spanischem Jobangebot 1 Jahr Jobangebot, Stelle auf der Mangelliste oder Arbeitsmarktprüfung
Hochqualifizierte Fachkräfte (HQP) Führungskräfte, Spezialisten, Forscher 3 Jahre Hochschulabschluss oder mehr als 3 Jahre Erfahrung, qualifizierende Stelle
Blaue Karte EU Fachkräfte, die EU-weit mobil bleiben wollen Bis zu 3 Jahre Hochschulabschluss und rund 41.356 € brutto im Jahr
Konzerninterne Entsendung (ICT) Mitarbeiter eines Konzerns, die nach Spanien entsandt werden Bis zu 3 Jahre Mehrere Monate vorherige Tätigkeit in der Unternehmensgruppe
Selbstständigkeit Freiberufler und Unternehmensgründer 1 Jahr Tragfähiger Geschäftsplan und finanzielle Mittel
Digital-Nomad-Visum Remote-Arbeiter mit Kunden im Ausland 1 bis 3 Jahre Mindestens 2.849 € im Monat (2026)
Saisonarbeit Landwirtschaft, Tourismus, Bau Bis zu 9 Monate Vertrag, Unterkunft und Rückreise garantiert
Übersicht der Wege nach dem Königlichen Dekret 1155/2024 (in Kraft seit dem 20. Mai 2025). Die Schwellenwerte sind Zahlen für 2026, die Laufzeiten können je nach Akte abweichen.

Visa für Angestellte

Reguläres Arbeitsvisum

Das ist der Standardweg, wenn ein spanisches Unternehmen Sie einstellt. Die Stelle muss entweder auf der Mangelberufsliste stehen oder eine Arbeitsmarktprüfung bestehen, die zeigt, dass vor Ort kein geeigneter Bewerber verfügbar war. Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde (Formular EX-03). Nach der Genehmigung beantragen Sie Ihr Visum beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland, und nach der Einreise haben Sie 30 Tage, um Ihre Aufenthaltskarte TIE zu beantragen.

Die erste Genehmigung gilt 1 Jahr. Seit der Verordnung vom Mai 2025 kann die erste Verlängerung bis zu 4 Jahre betragen, wenn Sie die Voraussetzungen weiter erfüllen.

Genehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP)

Die HQP-Genehmigung richtet sich an Führungskräfte, Spezialisten und Forscher mit Hochschulabschluss oder mindestens 3 Jahren nachgewiesener Erfahrung, die für eine qualifizierende Stelle eingestellt werden. Sie umgeht die Arbeitsmarktprüfung und läuft über die Einheit für Großunternehmen (UGE), mit einer gesetzlichen Frist von etwa 20 Werktagen. Sie können den Antrag aus Spanien heraus stellen und Ihre Familie gleichzeitig mitbringen.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte passt zu qualifizierten Fachkräften mit Hochschulabschluss und einem Jobangebot von mindestens 6 Monaten. Die allgemeine Gehaltsgrenze liegt 2026 bei 41.356,36 € brutto im Jahr, in einigen gesetzlich festgelegten Fällen gilt eine niedrigere Grenze von 33.085,09 €. Nach 12 Monaten in Spanien können Sie die Karte nutzen, um innerhalb der EU umzuziehen. Die HQP-Genehmigung ist meist flexibler, wenn Sie nur in Spanien bleiben wollen.

Konzerninterne Entsendung (ICT)

Für Führungskräfte, Spezialisten und Trainees, die an eine spanische Niederlassung ihres Konzerns versetzt werden. Auch sie läuft über die UGE, mit typischerweise 20 Tagen Bearbeitungszeit. Die Genehmigungen gelten bis zu 3 Jahre für Führungskräfte und Spezialisten und 1 Jahr für Trainees.

Visa für Selbstständige und Remote-Arbeiter

Visum für Selbstständige

Freiberufler und Unternehmer brauchen einen realistischen Geschäftsplan mit erwarteten Einnahmen und Kosten, einen Nachweis über die Mittel für Investition und Lebenshaltung, einschlägige Qualifikationen und gegebenenfalls Genehmigungen für die Tätigkeit. Eine offizielle Mindestinvestition gibt es nicht, aber Sie sollten damit rechnen, echte Mittel nachweisen zu müssen. Nach der Genehmigung melden Sie sich als autónomo bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt an. Die erste Genehmigung gilt 1 Jahr, Verlängerungen bis zu 4 Jahren sind möglich, wenn das Geschäft aktiv ist.

Digital-Nomad-Visum

Wenn Sie remote für ein Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens arbeiten, ist das in der Regel Ihr Weg, nicht das Non-Lucrative-Visum. Die Einkommensgrenze liegt bei 200 % des Mindestlohns, das sind 2026 2.849 € im Monat, nachdem die Regierung den Mindestlohn auf 1.221 € im Monat in 14 Zahlungen festgelegt hat. Zusätzlich brauchen Sie einen Hochschulabschluss oder mehr als 3 Jahre Erfahrung und den Nachweis, dass Sie mindestens 3 Monate mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Kunden gearbeitet haben. Bis zu 20 % Ihres Einkommens dürfen von spanischen Kunden stammen. Lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber zum Digital-Nomad-Visum.

Wenn Sie von Ersparnissen oder einer Rente leben und nicht arbeiten, ist stattdessen das Non-Lucrative-Visum die richtige Genehmigung.

Saisonarbeitsvisum

Barkeeper schenkt Getränke an einer strohgedeckten Strandbar aus, während zwei Frauen am Tresen warten
Strandbars und Hotels sind typische Saisonarbeitgeber an der spanischen Küste.

Saisongenehmigungen gelten für zeitlich begrenzte Tätigkeiten in Landwirtschaft, Tourismus oder Bau, für bis zu 9 Monate. Der Arbeitgeber muss Unterkunft und Rückreise garantieren und Sie bei der Sozialversicherung anmelden. Mit Vertragsende müssen Sie Spanien verlassen. Saisonzeiten zählen standardmäßig nicht für den unbefristeten Aufenthalt, wer länger bleiben will, wechselt daher meist in eine reguläre Arbeits- oder Selbstständigengenehmigung.

So läuft der Antrag ab, Schritt für Schritt

  1. Jobangebot und Vertrag. Bei Angestelltenvisa unterschreibt Ihr Arbeitgeber den Vertrag und reicht die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde (Extranjería) ein, bei HQP, ICT und Nomaden über die UGE.
  2. Entscheidung über die Genehmigung. Die gesetzliche Höchstfrist beträgt 3 Monate bei Standardverfahren und rund 20 Werktage bei beschleunigten UGE-Verfahren.
  3. Visum beim Konsulat. Wenn Sie aus dem Ausland beantragen, fordern Sie nach der Genehmigung Ihr D-Visum beim spanischen Konsulat an. Rechnen Sie damit, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und Ihre Qualifikationen vorzulegen, mit Apostille und, wo nötig, übersetzt.
  4. Einreise und TIE. Reisen Sie mit dem Visum ein und beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen Ihre Aufenthaltskarte TIE.

Einige Genehmigungen (HQP, ICT, Digital Nomad und Wechsel aus einer bestehenden Genehmigung, etwa vom Studium in die Arbeit) können Sie aus Spanien heraus beantragen, wenn Sie sich legal dort aufhalten. Gebühren und Fristen unterscheiden sich je nach Konsulat und Staatsangehörigkeit, prüfen Sie daher die Seite Ihres Konsulats, bevor Sie einen Termin buchen.

Woher wir das wissen: Die Struktur der Genehmigungen folgt dem Königlichen Dekret 1155/2024, der seit dem 20. Mai 2025 geltenden Einwanderungsverordnung. Die Zahlen für 2026 stammen aus den amtlichen Schwellenwerten: das Gehalt für die Blaue Karte EU von 41.356,36 € auf Basis des INE-Durchschnittsgehalts und der Mindestlohn von 1.221 € im Monat in 14 Zahlungen, der die Grenze für das Digital-Nomad-Visum bestimmt. Quellen zum Nachprüfen: das Ministerium für Inklusion und Migration und das Außenministerium. Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich ein Schwellenwert oder eine Regel ändert.

Kein Weg für Neuankömmlinge: Spanien hat im Rahmen des Königlichen Dekrets 316/2026 eine außerordentliche Regularisierung für Menschen durchgeführt, die bereits ohne Papiere im Land lebten. Die Antragsfrist endete am 30. Juni 2026, sie ist also keine Option mehr.

Verlängerung und der Weg zum unbefristeten Aufenthalt

Beantragen Sie die Verlängerung bis zu 2 Monate vor Ablauf Ihrer Genehmigung oder bis zu 3 Monate danach, wobei eine verspätete Einreichung riskant ist. Sie müssen die fortdauernde Beschäftigung oder Tätigkeit, Ihr Einkommen sowie aktuelle Steuer- und Sozialversicherungszahlungen nachweisen. Reguläre und Selbstständigengenehmigungen werden für bis zu 4 Jahre verlängert, HQP, Blaue Karte und Digital Nomad in der Regel für 2 Jahre.

Innerhalb Spaniens können Sie die Genehmigungsart wechseln, zum Beispiel vom Studium in die Arbeit, vom Digital Nomad zum Angestellten oder von der Selbstständigkeit in die Anstellung, solange Sie den Antrag vor Ablauf der aktuellen Genehmigung stellen.

Nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt können Sie den langfristigen Aufenthalt beantragen. Abwesenheiten dürfen höchstens 6 Monate am Stück und insgesamt 10 Monate betragen. Er ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden, erlaubt Ihnen, überall in Spanien zu arbeiten, und erleichtert spätere Schritte wie die Einbürgerung. Wenn Sie bleiben wollen, kann Kaufen sinnvoller sein als Mieten, und unsere Immobilienjäger übernehmen die Suche für Sie: siehe So arbeiten wir.

So wählen Sie das richtige Visum

Schwarze Stiefel von oben auf grauem Asphalt, davor zwei aufgemalte weiße Pfeile, die nach links und nach rechts zeigen
Die richtige Genehmigung gleich am Anfang zu wählen, erspart später Monate an Papierkram.
  • Jobangebot von einem spanischen Unternehmen: reguläres Arbeitsvisum oder HQP, wenn Stelle und Gehalt passen.
  • Leitende Position in Technik, Finanzen oder Wissenschaft: HQP oder Blaue Karte EU.
  • Remote-Arbeit für Kunden im Ausland: Digital-Nomad-Visum.
  • Freiberufler oder Unternehmensinhaber: Visum für Selbstständige.
  • Versetzung innerhalb Ihres Unternehmens: ICT-Genehmigung.
  • Kurzer Sommer- oder Erntejob: Saisonvisum.

Planen Sie zuerst die Jobsuche? Unser Ratgeber zu den gefragtesten Jobs in Spanien für Ausländer zeigt die begehrtesten Berufe, und der komplette Ratgeber zum Arbeiten in Spanien behandelt Verträge, Steuern und Arbeitskultur. Um die üblichen Fallen zu umgehen, lesen Sie unsere Liste der Fehler, die Sie beim Umzug nach Spanien vermeiden sollten.

Sie ziehen für die Arbeit nach Spanien und denken an einen Kauf?

Erzählen Sie uns von Ihren Plänen. Einer unserer Experten ruft Sie zurück und erklärt, wie der Immobilienkauf zu Ihrem Visumsfahrplan passt.

FAQ: Arbeitsvisum für Spanien

Brauche ich als Deutscher, Österreicher oder Schweizer ein Arbeitsvisum für Spanien?

Nein. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige dürfen in Spanien ohne Visum arbeiten. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen Sie sich allerdings als Einwohner registrieren, eine NIE besorgen und sich im Melderegister eintragen.

Welches spanische Arbeitsvisum sollte ich wählen, wenn ich aus einem Nicht-EU-Land komme?

Das hängt von Ihrem Profil ab. Mit einem spanischen Jobangebot wählen Sie das reguläre Visum oder HQP. Freiberufler brauchen das Visum für Selbstständige, Remote-Arbeiter das Digital-Nomad-Visum und Konzernmitarbeiter die ICT-Genehmigung.

Kann ich ein Arbeitsvisum aus Spanien heraus beantragen?

Für einige Genehmigungen ja: HQP, ICT, Digital Nomad und Wechsel aus einer anderen Genehmigung, solange Sie sich legal in Spanien aufhalten. Das reguläre Arbeitsvisum wird über ein spanisches Konsulat im Ausland beantragt.

Wie lange dauert ein spanisches Arbeitsvisum?

Beschleunigte UGE-Verfahren wie HQP und Digital Nomad werden in rund 20 Werktagen entschieden. Standardmäßige Arbeitsgenehmigungen können bis zu 3 Monate dauern, das Konsulatsvisum kommt mit einigen Wochen hinzu.

Wie hoch ist das Mindesteinkommen für das Digital-Nomad-Visum 2026?

200 % des spanischen Mindestlohns, also 2026 monatlich 2.849 €, zuzüglich eines Aufschlags für Familienangehörige. Prüfen Sie den aktuellen Mindestlohn zum Zeitpunkt Ihres Antrags.