Zwei Personen von hinten in hölzernen Liegestühlen an einem Sandstrand neben einem weißen Sonnenschirm, davor rollen Wellen heran
Der Ruhestand an der spanischen Küste steht vielen Menschen aus Nicht-EU-Ländern offen, aber nur mit dem passenden Aufenthaltstitel.

Als Rentner nach Spanien: Visum, Voraussetzungen und Steuern 2026

Aktualisiert am 2. November 20267 Min. Lesezeit

Sie träumen davon, Ihren Ruhestand in Spanien zu verbringen, und fragen sich, welches Visum Sie brauchen? Die gute Nachricht für Rentner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: In der Regel gar keines. Entscheidend sind dann Anmeldung, Krankenversicherung und Steuern. Wer dagegen einen Pass außerhalb der EU hat, kommt mit den 90 Tagen Touristenaufenthalt nicht durchs Jahr. Hier stehen die Wege, die 2026 funktionieren, mit den Einkommensgrenzen und den Fallstricken.

Die 30-Sekunden-Version

Rentner aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz brauchen kein Visum, melden sich aber nach drei Monaten an. Rentner aus Nicht-EU-Ländern dürfen sich 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum aufhalten. Um in Spanien zu leben, brauchen sie eine Genehmigung. Die übliche ist das Non-Lucrative-Visum: 28.800 € im Jahr (2.400 € im Monat) plus 7.200 € je Angehörigem, volle private Krankenversicherung, ein sauberes Führungszeugnis und keine Arbeitserlaubnis. Wer weiter von ausländischen Kunden verdient, braucht für das Digital-Nomad-Visum 2.849 € im Monat. Das Golden Visa wurde am 3. April 2025 geschlossen. Nach 183 Tagen im Jahr sind Sie in der Regel in Spanien steuerlich ansässig, und nach fünf Jahren können Sie den langfristigen Aufenthalt beantragen.

Für Rentner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: kein Visum, aber Anmeldung

Als Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz dürfen Sie in Spanien wohnen, ohne ein Visum zu beantragen. Das heißt aber nicht, dass Sie ohne Formalitäten bleiben können. Nach drei Monaten melden Sie sich bei der Ausländerbehörde an, tragen sich im Melderegister Ihrer Gemeinde ein und zeigen, dass Sie ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung haben. Die NIE besorgen Sie am besten schon vor dem Umzug, wie in unserem Ratgeber NIE für Spanien beantragen beschrieben.

Zwei Punkte sollten Sie vor dem Wegzug klären. Erstens die Krankenversicherung: Wer eine Rente aus Deutschland oder Österreich bezieht, kann über das Formular S1 Zugang zum öffentlichen spanischen System bekommen, wenn sein Heimatland es ausstellt. Wie das funktioniert und was es sonst gibt, steht in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung in Spanien. Zweitens die Steuern: Zwischen Spanien und Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die regeln, welcher Staat welche Einkünfte besteuert. Das Ergebnis hängt von der Art der Rente ab, etwa gesetzliche Rente, Betriebsrente oder Pension aus dem öffentlichen Dienst, lassen Sie es daher vorab von einem Steuerberater prüfen, der beide Länder kennt.

Für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Alles Weitere in diesem Artikel, vom Non-Lucrative-Visum bis zum Digital-Nomad-Visum, betrifft Sie nur, wenn Sie selbst oder Ihr Partner einen Pass außerhalb von EU, EWR und Schweiz haben. Dann lohnt sich der Blick auf die Tabelle weiter unten, weil Familienzusammenführung oft der einfachere Weg ist.

Warum die meisten Rentner aus Nicht-EU-Ländern ein Visum brauchen

Als Rentner von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz können Sie ohne Visum nach Spanien einreisen und sich im gesamten Schengen-Raum bis zu 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. Die 180 Tage sind ein gleitendes Fenster, und Tage in Frankreich oder Portugal zählen zum selben Limit. Wer zu lange bleibt, riskiert Bußgelder und ein Einreiseverbot.

Auf dieser Grundlage zu leben, ist möglich, aber mühsam. Reiseversicherungen decken chronische Erkrankungen selten ab, Konten für Nichtansässige sind eingeschränkt, und die meisten Vermieter langfristiger Wohnungen verlangen eine Aufenthaltskarte (TIE). Wer in Spanien seinen Ruhestand verbringen will, statt nur dort zu überwintern, braucht einen Aufenthaltsweg. Das große Bild zu Lebensstil, Steuern und Budget finden Sie in unserem Ratgeber Ruhestand in Spanien.

Das Non-Lucrative-Visum: der klassische Weg

Das Non-Lucrative-Visum (NLV) ist ein Aufenthaltstitel für Menschen, die sich ohne Arbeit in Spanien selbst versorgen können. Es wird für ein Jahr erteilt, ist in Zwei-Jahres-Schritten verlängerbar, und nach fünf Jahren legalem Aufenthalt können Sie den langfristigen Aufenthalt beantragen. Alle Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zum Non-Lucrative-Visum.

Was Sie 2026 brauchen

  • Einkommen oder Ersparnisse von 28.800 € im Jahr (400 % des IPREM, also 2.400 € im Monat) für den Hauptantragsteller, plus 7.200 € im Jahr (600 € im Monat) für jeden Angehörigen. Renten, Kapitaleinkünfte und Ersparnisse können alle zählen, mit Nachweis.
  • Eine in Spanien gültige private Krankenversicherung mit vollem Schutz, ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten. Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert.
  • Ein sauberes Führungszeugnis, mit Bescheinigungen aus jedem Land, in dem Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben, frisch ausgestellt und apostilliert.
  • Beglaubigte Übersetzungen ins Spanische für alles, was nicht schon auf Spanisch vorliegt, sowie ein ärztliches Attest.
  • Die Verpflichtung, in Spanien nicht zu arbeiten, weder als Angestellter noch als Freiberufler.

Woher wir das wissen: Die Grenze für das Non-Lucrative-Visum beträgt 400 % des IPREM, der 2026 bei 600 € im Monat bleibt, und die Grenze für das Digital-Nomad-Visum 200 % des Mindestlohns (SMI) 2026 von 1.221 € in 14 Zahlungen. Schließung des Golden Visa: Ley Orgánica 1/2025. Konsulate wenden die Regeln im Einzelfall an, verlangen Sie deshalb die eigene Checkliste Ihres Konsulats. Wir prüfen diesen Ratgeber, sobald sich Zahlen oder Regeln ändern.

Vor- und Nachteile

Der größte Vorteil ist die Stabilität: Sie können das ganze Jahr in Spanien leben, ohne auf die Schengen-Uhr zu schauen, Ihre Familie kann nachziehen, und die Genehmigung zählt für den langfristigen Aufenthalt. Die Nachteile sind das Arbeitsverbot und die steuerliche Belastung. Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, wird in der Regel in Spanien steuerlich ansässig und mit dem Welteinkommen besteuert, wobei Doppelbesteuerungsabkommen die Überschneidung begrenzen. Sprechen Sie vor dem Umzug mit einem Steuerberater, besonders bei einer ausländischen Rente oder Mieteinnahmen. Für Nichtansässige lesen Sie die Nichtansässigensteuer (IRNR).

Keine Arbeit, auch keine Remote-Arbeit, mit dem Non-Lucrative-Visum. Wenn Sie weiter von Kunden oder einem Arbeitgeber im Ausland verdienen, ist das Digital-Nomad-Visum der legale Weg. Beides zu vermischen, gehört zu den häufigsten Gründen für Ablehnungen und Probleme bei der Verlängerung.

Weitere Wege für Rentner

Weg Am besten für Einkommensgrenze 2026 Hinweise
Non-Lucrative-Visum Vollständig im Ruhestand, Leben von Rente oder Ersparnissen 28.800 € im Jahr, plus 7.200 € je Angehörigem Keine Arbeit erlaubt
Digital-Nomad-Visum Teilweise im Ruhestand, weiter Einnahmen von ausländischen Kunden 2.849 € im Monat, plus 1.068 € für den ersten Angehörigen und 356 € für jeden weiteren Zunächst für 1 Jahr, verlängerbar; spanische Kunden begrenzt
Familienzusammenführung Nachzug zu Ehepartner oder Kind mit Aufenthaltstitel oder Staatsbürgerschaft Einkommensprüfung beim Antragsgegner, etwa 900 € im Monat für einen Zweipersonenhaushalt Oft schneller als das NLV
EU-, EWR- oder Schweizer Pass Rentner aus der EU Nachweis ausreichender Mittel und Krankenversicherung Anmeldung nach drei Monaten. Das Formular S1 öffnet den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung
Beträge auf Grundlage des IPREM 2026 (600 € im Monat) und des Mindestlohns (1.221 € in 14 Zahlungen). Konsulate können mehr Unterlagen verlangen als das Minimum.

Das Digital-Nomad-Visum passt zu Rentnern, die noch bezahlte Arbeit für ausländische Kunden leisten. Die Bedingungen finden Sie in unserem Ratgeber zum Digital-Nomad-Visum. Ist Ihr Ehepartner spanischer Staatsbürger oder Einwohner, kann die Familienzusammenführung die günstigere Lösung sein, weil die Einkommensprüfung beim Antragsgegner ansetzt.

Und das Golden Visa?

Es ist geschlossen. Die Ley Orgánica 1/2025 hat das Investorenvisum abgeschafft, und Spanien nimmt seit dem 3. April 2025 keine Anträge mehr an, weder für Immobilien noch für andere Investitionswege. Bereits erteilte Genehmigungen bleiben gültig und können verlängert werden. Ein wohlhabender Rentner beantragt heute wie alle anderen das Non-Lucrative-Visum, und der Immobilienkauf wird zu einer eigenen Entscheidung. Mehr dazu in unserem Artikel zum Ende des Golden Visa.

Nach der Ankunft: Bank, Gesundheit, Wohnen

Sobald Sie Ihr Visum haben, holen Sie Ihre TIE-Karte ab, melden sich im Rathaus an und eröffnen ein Konto als Einwohner. Unser Ratgeber zu den besten Banken in Spanien für Ausländer zeigt, was jede Bank verlangt. Einwohner mit Non-Lucrative-Visum behalten eine private Krankenversicherung, Optionen vergleichen Sie in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung. Beim Wohnen ist es meist klug, die ersten Monate zur Miete zu wohnen, bevor Sie kaufen, und unser Ratgeber zur Langzeitmiete erklärt Vertrag und Kaution.

Erst umziehen, dann kaufen? Viele unserer Kunden im Ruhestand mieten im ersten Jahr und kaufen, sobald die Genehmigung vorliegt. Wenn Sie so weit sind, suchen unsere Immobilienjäger für Sie und unser Rechtsteam prüft die Immobilie. Siehe So arbeiten wir.

Sie gehen in Spanien in Rente und brauchen ein Zuhause?

Sagen Sie uns, wo Sie leben möchten und welches Budget Sie haben: Einer unserer Experten ruft Sie zurück, ohne Fachchinesisch und unverbindlich.

FAQ

Brauche ich als Rentner aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ein Visum für Spanien?

In der Regel nein. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige können ohne Visum in Spanien wohnen. Nach drei Monaten müssen Sie sich allerdings anmelden und ausreichende Mittel sowie eine Krankenversicherung nachweisen.

Wie viel Geld brauche ich 2026 für das Non-Lucrative-Visum?

Der Hauptantragsteller muss 400 % des IPREM nachweisen, das sind 28.800 € im Jahr oder 2.400 € im Monat, plus 7.200 € im Jahr für jeden Angehörigen. Konsulate können mehr Nachweise verlangen, und Sie brauchen außerdem eine volle private Krankenversicherung.

Darf ich mit dem Non-Lucrative-Visum in Spanien arbeiten?

Nein. Das Non-Lucrative-Visum erlaubt keinerlei Arbeit oder berufliche Tätigkeit, auch keine Remote-Arbeit. Wenn Sie Einkommen von ausländischen Kunden beziehen, schauen Sie sich stattdessen das Digital-Nomad-Visum an.

Wann werde ich in Spanien steuerlich ansässig, und wie wird meine Rente besteuert?

In der Regel, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten oder Ihr Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen dort liegt. Die steuerliche Ansässigkeit ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wie Ihre Rente besteuert wird, regeln die Doppelbesteuerungsabkommen je nach Rentenart, lassen Sie das vor dem Umzug von einem Steuerberater prüfen.

Wie lange dauert es, bis ich eine Daueraufenthaltserlaubnis bekomme?

Nach fünf Jahren legalem, ununterbrochenem Aufenthalt können Sie den langfristigen Aufenthalt beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllen.